Fachanwalt für Sozialrecht
Seit 30 Jahren befasse ich mich mit dem Sozialrecht und insbesondere mit dem Sozialversicherungsrecht. Ich bin froh, dass das Rechtsgebiet von der Anwaltschaft in den zurückliegenden Jahrzehnten immer mehr beachtet wurde, denn der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Für die Komplexität dieses Rechtsgebietes und seiner Stellung mitten im Leben der Menschen bedarf es meiner Ansicht eines Volljuristen, der befugt ist, in allen dazugehörigen angrenzenden Rechtsgebieten umfassend zu beraten. Meine Tätigkeit erstreckt sich hierbei im Schwerpunkt auf folgende Themen:
- Rentenversicherung
z. B. Erwerbsminderungsrente, Reha-Leistungen, Statusfeststellungsverfahren
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung
z. B. Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln, Krankengeld, beitragsrechtliche Fragen, Feststellung des Pflegegrades
- Unfallversicherung
z. B. Verletztengeld und Verletztenrente nach Arbeitsunfall, Berufskrankheiten
- Arbeitslosenversicherung
z. B. Durchsetzung von Arbeitslosengeld I, Abwehr von Sperrzeitbescheiden, Gründungszuschüsse
- Schwerbeschädigtenrecht, Opferentschädigung
z. B. Überprüfung ihres Grades der Behinderung, Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz und Opferentschädigungsgesetz
Diejenigen, die bereits Bekanntschaft mit dem Sozialversicherungsrecht
gemacht haben, sei es ein Arbeitgeber nach einer Betriebsprüfung oder ein Arbeitnehmer, nachdem er eine Rente beantragt hat oder glaubte, nach einem Arbeitsunfall gut abgesichert zu sein, werden festgestellt haben, dass das Rechtsgebiet unberechenbar ist. Was nutzt eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, wenn man diese nicht bekommt?
Was nutzt einem Bauarbeiter eine monatliche Rente in Höhe von 300,00€ / 400,00€, wenn er nach einem Handgelenksbruch nie mehr in seinem Beruf tätig sein kann?
Ich betreue Sie also umfassend in Ihren sozialversicherungsrechtlichen Fragen, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung durchzusetzen, gegen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, die
Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsämter oder kommunale Leistungsträger. Statusfeststellungen gehören zu meiner Kernkompetenz. Neben Ihren öffentlich-rechtlichen Ansprüchen haben Sie gegebenenfalls vertragliche Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsleistungen, Krankentagegeld- oder Unfallversicherungsleistungen gegen private Versicherungsunternehmen. Auch dieses Fachgebiet berate ich umfassend.
Für die Redaktion von FOCUS zähle ich auf dem Gebiet des Sozialrechts wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanwälten.