Datenschutz
Datenschutz ist in den zurückliegenden 20 Jahren immer wichtiger geworden und in den Fokus anwaltlicher Beratung gerückt. Spätestens mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich zu beachten ist, und mit dem reformierten Bundesdatenschutzgesetz ist das Thema überall angekommen. Wir zahlen alle mit Daten und deswegen müssen wir wissen, was mit unseren Daten geschieht.
Mir war es wichtig, dieses Rechtsgebiet neben meinen Fachanwaltschaften Arbeits- und Sozialrecht aufzugreifen und zu vertiefen. Ich habe in diesem Zusammenhang zunächst einen Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht durchgeführt und habe die Ausbildung im Herbst 2020 mit einer Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter fortgesetzt und absolviert.
Ich berate im betrieblichen Datenschutz – bzw. Beschäftigten-Datenschutzrecht und zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Im Bereich des Informationstechnologierechts berate ich Arbeitgeber an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Der Beratungsumfang wird von mir stetig erweitert.