Arbeitsrecht
Es wäre mir zu einseitig, nur Arbeitgeber, nur Arbeitnehmer oder nur Betriebsräte zu beraten. Ich nehme für Sie alle Positionen ein und verfüge auch über die dementsprechende Erfahrung aus jedem Blickwinkel. Die Kündigung ist das schärfste Schwert und steht am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Meine Beratung beginnt jedoch nicht am Ende, sondern am Anfang des Arbeitsverhältnisses, also bei der Gestaltung von Verträgen für Arbeitgeber und der Prüfung der Verträge für Arbeitnehmer. Als Fachanwalt für Sozialrecht betreue ich eine Vielzahl von schwerbehinderten Menschen sowohl bei der Feststellung der Behinderung vor der zuständigen Behörde als auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz.
Für meine Arbeitgeber oder deren Personalabteilungen bin ich Ansprechpartner in allen strategischen und praktischen Fragen des Arbeitsrechtes. Flankierend zu meinen Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht habe ich einen Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht (IT-Recht) erfolgreich besucht und will die weitere Spezialisierung sowohl auf dem Gebiet des IT-Rechts aber auch des Datenschutzrechtes nutzen, um kleine und mittelständische Unternehmen umfassend bei der Vermeidung von Regelverstößen zu betreuen, umschrieben mit dem Begriff der Compliance.
Eine Kündigung ist ein harter Einschnitt. Dem Arbeitnehmer zieht sie im schlechtesten Fall den Boden unter den Füßen weg, für den Arbeitgeber ist sie oft ein kostspieliges und zeitaufwendiges Unterfangen. Sie bekommen von mir maßgeschneiderte Lösungen. Es gibt keine Blaupause, die man schematisch anwenden kann. Das macht es auch so beratungsintensiv. Arbeitsrecht verlangt zumindest nach meinem Eindruck nach schnellen Lösungen. Beide Parteien müssen ihren Blick nach vorne richten.
Betriebsräte genießen meinen höchsten Respekt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat sich der Betriebsrat der Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer zu beantragen. Als gewählte Interessenvertretung hat der Betriebsrat weitgehende Mitbestimmungsrechte, die er im besten Fall einvernehmlich beispielsweise im Rahmen von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber verhandelt. Die Tätigkeit eines Betriebsrates wird von den Arbeitgebern völlig unterschiedlich wahrgenommen. Für die einen ist der Betriebsrat lästige Pflicht, für die anderen geschätzter Sozialpartner. Ich berate Betriebsräte seit vielen Jahren entweder als Sachverständiger bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten oder auch als Prozessbevollmächtigter in Beschlussverfahren oder vor einer Einigungsstelle.